Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ fördert mit Hilfe seiner Mittel gewerbliche Investitionen und Investitionen
in die kommunale Infrastruktur. Nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern, können ebenfalls unterstützt werden.
Das Ziel der Förderung ist es, die regionalen Investitionstätigkeiten zu stärken und damit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Um dies zu erreichen, ist die Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkt.
Es gibt zwei mögliche Förderungsarten: sachkapitalbezogene Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder lohnkostenbezogene Zuschüssen. Je nach Fördergebiet können bis zu 90% der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Beginn: 01. Juli 2014 | Ende: 31. Dezember 2020 | Zuschuss: bis zu 90%
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