Ziel und Gegenstand
Gefördert werden Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, COVID-19-bezogene Forschung und Entwicklung zu beschleunigen sowie Test- und Hochskalierungsanlagen bezüglich COVID-19-relevanter Produkte und deren Produktion zu unterstützen.
Auf der Grundlage der Ziffern 3.6., 3.7 und 3.8 der Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 ergeht folgende „Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen“:
Auf Grundlage dieser Beihilfereglung können beihilfegebende Stellen Beihilfen für FuE-Vorhaben zur Erforschung von COVID-19 sowie von anderen Viruserkrankungen, wenn diese Forschung für COVID-19 relevant ist1, an Unternehmen gewähren
Auf Grundlage dieser Beihilfenregelung können beihilfegebende Stellen Investitionsbeihilfen für den Auf- bzw. Ausbau der Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen gewähren, die erforderlich sind, um die in Absatz 2 genannten COVID-19 betreffenden Produkte bis zu deren erster gewerblicher Nutzung vor der Massenproduktion zu entwickeln, zu erproben und hochzuskalieren.
Auf Grundlage dieser Beihilfenregelung können beihilfegebende Stellen Investitionsbeihilfen für die Herstellung von COVID-19 betreffenden Produkten gewähren, z. B. für COVID-19 betreffende Arzneimittel (einschließlich Impfstoffen) und Therapien, entsprechende Zwischenprodukte sowie pharmazeutische Wirkstoffe und Rohstoffe; Medizinprodukte, Krankenhaus- und medizinische Ausrüstung (einschließlich Beatmungsgeräten, Schutzkleidung und -ausrüstung sowie Diagnoseausrüstung) und die dafür benötigten Rohstoffe; Desinfektionsmittel und entsprechende Zwischenprodukte sowie die für ihre Herstellung benötigten chemischen Rohstoffe; sowie Instrumente für die Datenerfassung/-verarbeitung.
Art und Höhe der Fördermittel
Zuschüsse bis zu 80 %
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