ZIM Förderung
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die darauf abzielt, die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Deutschland zu stärken. Wenn Sie ein neues Produkt entwickeln, Verfahren oder innovative Dienstleistungen erforschen möchten, bietet das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand eine attraktive Förderung, um Ihr Projekt zu ermöglichen oder auf die nächste Stufe zu heben. ZIM fördert außerdem die Kosten für eine Durchführbarkeitsstudie, damit Sie die Machbarkeit zukünftiger Projekte einschätzen können, und Leistungen zur Markteinführung, um eine ZIM-geförderte Innovation auf den Markt bringen zu können.
Die Subventa Fördermittelberatung klärt Sie über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand sowie alternative und ergänzende Förderprogramme auf. Unser Beraterteam kennt die aktuelle ZIM Richtlinie, Besonderheiten und mögliche Stolpersteine genau und unterstützt Sie über das gesamte Förderprojekt hinweg – von der Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Projekts und dessen Optimierung über die Antragstellung bis hin zu Mittelabruf und Verwendungsnachweis. Die kompetenten Fördermittelberater von Subventa führen Ihr ZIM-Projekt zum Erfolg.
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ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm, das speziell auf kleine und mittlere Unternehmen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen zugeschnitten ist. Ziel ist es, die Innovationskompetenz und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken. Die Förderung erstreckt sich auf Einzelprojekte, Kooperationsprojekte sowie Netzwerkprojekte, bei denen mehrere Unternehmen oder Forschungseinrichtungen gemeinsam an einem Subventa ZIM innovativen Vorhaben arbeiten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand bietet Zuschüsse für Forschung und Entwicklung (FuE) und erleichtert den Zugang zu neuen Technologien und Märkten.
Das ZIM richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland. Unternehmen aus nahezu allen Branchen, die innovative Projekte realisieren möchten, sind förderberechtigt. Darüber hinaus können auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die gemeinsam mit Unternehmen an Innovationsvorhaben arbeiten, und beauftragte Einrichtungen für das Management von Innovationsnetzwerken eine Förderung beantragen. Besonders förderwürdig sind Projekte, die sich durch technische Neuheit, wirtschaftliches Potenzial und ein hohes Innovationsniveau auszeichnen. Es sind sowohl nationale als auch internationale Kooperationen und Innovationsnetzwerke förderfähig.
Insbesondere interessant für:
kleine und mittlere Unternehmen mit 10 – 1.000 Mitarbeitern
Unternehmen und Einrichtungen können auch für mehrere Projekte gleichzeitig eine ZIM Förderung beantragen. Innerhalb von 12 Monaten werden jedoch maximal zwei ZIM-Projekte pro Organisation bewilligt.
Gilt das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand als De-minimis-Beihilfe?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist grundsätzlich nicht als De-minimis Beihilfe eingestuft. Allerdings gibt es spezifische Fördermodule innerhalb des ZIM, die unter die De-minimis-Regelung fallen. Dazu zählen insbesondere:
Für De-minimis-Beihilfen gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro pro Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren. Daher sollten Sie bei der Beantragung dieser spezifischen Fördermodule bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen berücksichtigen. Die Subventa Fördermittelberater sind Ihnen gerne dabei behilflich, den Status der De-minimis-Beihilfen zu prüfen.
Jede ZIM Förderung beginnt mit einer fundierten Projektidee. Die Subventa Fördermittelberater unterstützen Sie dabei, Ihre Projektidee für eine ZIM Förderung zu optimieren und in einen überzeugenden, richtlinientreuen Antrag zu überführen. Dabei begleiten wir Sie bei jedem Schritt – von der Prüfung der Förderfähigkeit, über die Erstellung und Einreichung des Antrags, bis hin zur Abrechnung und Berichterstattung während der Projektlaufzeit. Gerne schlagen wir Ihnen auch passende Partner für Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke aus unserem eigenen Netzwerk vor. Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Subventa betreut Ihr ZIM-Projekt über den gesamten Förderzeitraum hinweg und stellt sicher, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen und alle Fristen eingehalten werden. Unser Ziel ist es, Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Innovation konzentrieren können.
Bitte beachten Sie, dass Projekte erst nach Antragstellung begonnen werden dürfen. Kooperationspartner wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen können in der Regel sogar erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt beginnen. Für diesen Fall sollten Sie Vorlaufzeit zwischen Antragstellung und Projektstart von mindestens 4 Monaten einplanen.
Eine professionelle Fördermittelberatung ist der Schlüssel, um das Potenzial der ZIM Förderung optimal auszuschöpfen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Innovationsprojekte erfolgreich zu finanzieren und Risiken zu minimieren. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Fördermittelberatung und kennen die Anforderungen des ZIM Förderprogramms bis ins Detail. Dadurch erhöhen wir Ihre Chancen, eine positive Förderentscheidung zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf des Förderprozesses zu gewährleisten.
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