„Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ Richtlinie zur Förderung des Forschungsschwerpunktes KI (25.03.2019 – 30.06.2021)

„Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ Richtlinie zur Förderung des Forschungsschwerpunktes KI (25.03.2019 – 30.06.2021)

„Zukunft der Arbeit: Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“ Richtlinie zur Förderung des Forschungsschwerpunktes KI (25.03.2019 - 30.06.2021)

Diese Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, die Gestaltungspotenziale neuer Technologien auf die Arbeitswelt zu untersuchen, den Wandel zu begleiten und den Transfer der Forschungsergebnisse in die betriebliche Praxis zu fördern. Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung.

Das Programm soll zudem gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Es fördert Innovationen in Betrieben, um technischen Fortschritt auch für soziale Innovationen zu nutzen und durch neue Arbeitsprozesse und ein Miteinander der Sozialpartner voranzubringen.

In der ersten Wettbewerbsrunde liegt der Fokus auf dem Thema Künstliche Intelligenz (KI). KI und Digitalisierung führen zu weitreichenden Änderungen in Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation. Nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Menschen und Maschinen verändert sich, sondern auch die Unternehmenskultur: Wissen und Qualifizierung, Zusammenarbeit und Führung, Fragen der Gesundheit sowie der Nutzung persönlicher Daten und des Datenschutzes.

Grundlegend liegt der Forschungsschwerpunkt innerhalb des Themenfeldes KI auf folgenden Unterpunkten:

  • Arbeiten im Datennetz: Digitale Arbeitswelt gestalten
  • Neue Werte zwischen Produktion und Dienstleistung kreieren
  • Potenziale der Flexibilisierung für Beschäftigte und Unternehmen erschließem

Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Grundlegend können Unternehmen eine Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben erhalten. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist hierbei vorgesehen. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden, wobei eine zusätzliche Projektpauschale von 20% gewährt werden kann.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 1. Juli 2019 Projektskizzen mit dem Stichwort „Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung – Künstliche Intelligenz“ vorzulegen.

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Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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