Zuschüsse für Wohnungseigentümer: Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (gültig ab 01.01.2019)

Zuschüsse für Wohnungseigentümer: Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (gültig ab 01.01.2019)

Zuschüsse für Wohnungseigentümer: Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (gültig ab 01.01.2019)

Hamburg / Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Das Land Hamburg fördert den Ankauf von Belegungsbindungen an Mietwohnungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.

Für die Belegung einer Mietwohnung mit einem vordringlich wohnungssuchenden Haushalt wird ein Mietzuschuss gewährt. Demnach richtet sich diese Förderrichtlinie an Wohnungseigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg.

Die Höhe des entsprechenden Zuschusses beträgt 2,00 EUR pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche für die Dauer des Mietverhältnisses. Der maximale Förderzeitraum beträgt zehn Jahre.

 

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