Nordrhein-Westfalen / zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Soforthilfe bei Notständen, die durch Naturkatastrophen hervorgerufen wurden.
Gewährt werden finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden, die durch Ereignisse wie Erdbeben, Erdrutsche, Hochwasser, Stark- oder Eisregen, Starkfrost, Wirbelstürme, Orkane und Waldbrände entstanden sind und gegen die kein oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich gewesen wäre.
Soforthilfen werden gewährt für:
Die Fördermittel werden in Form von Zuschüsse erteilt.
Der genaue Förderumfang ist hierbei abhängig vom konkreten Schaden und der Zahl der betroffenen Personen.
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