Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge

Förderzeitraum: 19.10.2021-31.01.2022
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Nicht nur für die Mobilitätswende speziell, sondern auch für die Klimawandel als Ganzes, ist Wasserstofftechnologie eine zentrale Schlüsseltechnologie. Wasserstofftechnologien fördert die Bundesregierung unter anderem mit der nationalen Wasserstoffstrategie, aber seit diesem Jahr auch mit dem Innovationsprogramm „Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II“, mit dem Schwerpunkt auf nachhaltiger Mobilität. Um Brennstoffzellenantriebe in der Automobilindustrie zu fördern ist es wichtig, ein flächendeckendes Netz von Wasserstofftankstellen anzubieten. Genau hier setzt die neue Förderung an.

 

Grundsätzlich kann unter diesem Aufruf die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen gefördert werden, aber auch Investitionen in Elektrolyseure als Teil der gesamten Tankinfrastruktur. Die Anträge werden vom Fördermittelgeber anhand der Kriterien „plausible Absatzprognose“, „Einbindung in das nationale H2-Tankstellennetz“, „Erzeugung des erneuerbaren Wasserstoffs“ und „wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs“.

 

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 80 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von akitada31 auf Pixabay

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