Fördermittel für 6G-Feldtests

Fördermittel für 6G-Feldtests

Fördermittel für 6G-Feldtests

Förderzeitraum: 21.08.2026 – 15.10.2026
Fördermittel für 6G-Feldtests

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit der Richtlinie „6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum Endgerät“ großangelegte Feldtests für den künftigen Mobilfunkstandard 6G.

Ziel ist es, hochrelevante 6G-Schlüsseltechnologien bis hin zu Funktionsprototypen weiterzuentwickeln und ihren praktischen Mehrwert in realen Anwendungskontexten nachzuweisen. Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte, die 6G-Technologien von der Infrastruktur bis zum Endgerät demonstrieren. Projektskizzen können bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • staatliche und nicht staatliche Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände und Vereine
  • Non-Profit-Organisationen
  • sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse

Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, in denen Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam Entwicklungsaufgaben lösen. Die Projekte sollen industriegeführt sein und Partner einbinden, die Forschungsergebnisse später in die breite Anwendung bringen können.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss bei Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein. Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere nichtwirtschaftlich tätige Einrichtungen müssen ebenfalls über eine entsprechende Einrichtung in Deutschland verfügen.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden großangelegte Ende-zu-Ende-Feldtests für 6G-Technologien. Im Mittelpunkt steht der belastbare Nachweis, dass 6G-Technologien in realen Anwendungsszenarien einen messbaren Mehrwert gegenüber bestehenden Lösungen wie 5G, WiFi oder DECT bieten.

Förderfähig sind insbesondere:

  • 6G-Schlüsseltechnologien bis hin zu Funktionsprototypen
  • Ende-zu-Ende-6G-Anwendungen einschließlich mobiler Endgeräte
  • anwendungsspezifische 6G-Architekturen
  • 6G-fähige Endgeräte und Modem-Komponenten
  • Integration innovativer 6G-Technologien einschließlich Quantentechnologien
  • Demonstration quantifizierbarer Mehrwerte gegenüber bestehenden Netztechnologien
  • Feldtests zu Datenrate, Latenz, Ausfallsicherheit, Sicherheit, Resilienz und Energieeffizienz
  • Beiträge zu Normung, Frequenzregulierung und Standardisierung

Relevante Anwendungsfelder sind insbesondere vernetzte Robotik, Telemedizin, Industrie 4.0, Mobilität sowie öffentliche und nichtöffentliche Mobilfunknetze, die auf zentrale Industriezweige Deutschlands zugeschnitten sind.

Die Themen Nachhaltigkeit, Resilienz, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit sollen von Beginn an mitgedacht werden. Dazu gehören insbesondere Energieeffizienz, Datensparsamkeit, Langlebigkeit, ressourcenschonende Instandhaltung, geringe Strahlenexposition und gesellschaftliche Akzeptanz.

Die Verbundprojekte müssen mit der 6G-Forschungsinitiative des BMFTR, insbesondere mit der 6G-Plattform, dem Kompetenzzentrum für Smarte Konnektivität und den Anwendungszentren des Programms „InnoNT+ Smarte Konnektivität für die Wirtschaft“ zusammenarbeiten.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    maximal 40 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten
  • Mittlere Unternehmen:
    maximal 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten
  • Kleine Unternehmen:
    maximal 60 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
    bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten bis zu 100 % Förderung möglich
  • Hochschulen und Universitätskliniken:
    zusätzlich 20 % Projektpauschale bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen:
    grundsätzlich bis zu 25 %, mit möglichen Erhöhungen auf 40 %, 50 % oder 60 %
  • Innovationsbeihilfen für KMU:
    bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten

Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst ist eine Projektskizze über easy-Online einzureichen. Der Umfang der Skizze darf 12 DIN-A4-Seiten einschließlich Deckblatt nicht überschreiten.

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum Endgerät“

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

Weitere Beiträge

Österreich: THINK.WOOD.Innovation 2026
Förderzeitraum: 17.08.2026 – 30.09.2026
NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Prozesse
Förderzeitraum: 07.09.2026 – 01.12.2026
NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent
Förderzeitraum: 27.08.2026 – max. 25 Anmeldungen

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!