Fördermittel für grüne Binnenschifffahrtskorridore

Fördermittel für grüne Binnenschifffahrtskorridore

Fördermittel für grüne Binnenschifffahrtskorridore

Förderzeitraum: 17.08.2026 – 19.10.2026
Fördermittel für grüne Binnenschifffahrtskorridore

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit der Richtlinie „Grüne Binnenschifffahrt“ den Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore. Ziel ist es, emissionsfreie und emissionsarme Güterverkehrsverbindungen auf der Wasserstraße zu ermöglichen und die Binnenschifffahrt zukunftsfähiger, klimafreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen.

Der erste Förderaufruf betrifft die Förderlinie 1 – Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore. Dafür stellt der Bund bis zu 70 Mio. Euro bereit. Anträge können vom 17.08.2026, 08:00 Uhr bis zum 19.10.2026, 15:00 Uhr eingereicht werden.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Akteure mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in Deutschland, insbesondere:

  • Unternehmen
  • Betreiber von Binnenschiffen
  • Kommunen
  • kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • weitere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Bei Binnenschiffen müssen die Antragsteller Eigentümer eines im deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs sein oder dies bis zum Abschluss des Antragsverfahrens werden. Das Schiff muss gewerblich für die Binnenschifffahrt genutzt werden und über eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung verfügen.

Förderfähig sind nur Vorhaben, die Teil eines Korridorvorhabens sind. Die Zugehörigkeit zu einem solchen Korridorvorhaben ist durch Absichtserklärungen, etwa Letter of Intent oder Memorandum of Understanding, nachzuweisen.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden Investitionen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore. Ein grüner Binnenschifffahrtskorridor ist eine klar definierte Route zwischen Häfen, auf der emissionsfreie oder saubere Binnenschiffe der gewerblichen Güterschifffahrt mit entsprechender Infrastruktur und alternativen Kraftstoffen eingesetzt werden.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten zu emissionsfreien oder sauberen Güterschiffen
  • Umrüstung bestehender Binnenschiffe zu emissionsfreien oder sauberen Güterschiffen
  • Ladeinfrastruktur in Häfen einschließlich technischer Ausrüstung
  • Tankinfrastruktur in Häfen für Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol
  • Hafeninfrastruktur, soweit sie für den Betrieb emissionsfreier oder sauberer Güterschiffe erforderlich ist
  • Lade- und Tankinfrastruktur außerhalb von Häfen an bestehenden Umschlag- und Liegeplätzen
  • mobile Lade- oder Tankinfrastruktur zur Speicherung von Wasserstoff oder erneuerbarem Strom
  • Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Strom am Standort der Ladeinfrastruktur
  • Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff einschließlich zugehöriger Infrastruktur
  • stationäre oder mobile Speichereinheiten für Wasserstoff oder erneuerbaren Strom

Alternative Kraftstoffe im Sinne der Förderung sind Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol. Die geförderten Maßnahmen müssen für den Aufbau des jeweiligen Korridorvorhabens erforderlich sein.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die gesetzlich verbindlich vorgeschrieben sind, sowie Ausgaben ohne direkten Zusammenhang mit dem Förderzweck. Eigenleistungen des Antragstellers, etwa Kosten für vorhandene betriebliche Infrastruktur oder Stammpersonal, sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung.

  • Emissionsfreie Binnenschiffsneubauten:
    bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Umrüstung bestehender Binnenschiffe zu emissionsfreien Binnenschiffen:
    bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Aus- und Umrüstung sauberer Binnenschiffe:
    bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Häfen:
    bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Infrastrukturmaßnahmen in Häfen:
    pauschal bis zu 80 % bei Fördersummen bis zu 2,2 Mio. Euro für Binnenhäfen beziehungsweise bis zu 5,5 Mio. Euro für Seehäfen
  • Infrastrukturmaßnahmen in Häfen mit Betriebsgewinnbetrachtung:
    bis zu 90 %, wenn der Zuschuss auf die Differenz zwischen zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und projiziertem Betriebsgewinn begrenzt ist
  • Anlagen zur Erzeugung und Bereitstellung von erneuerbarem Wasserstoff:
    bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bauliche Infrastrukturmaßnahmen in und außerhalb von Häfen sind grundsätzlich auf weniger als 6 Mio. Euro je Infrastrukturmaßnahme an demselben Standort begrenzt.

Die Auswahl erfolgt im wettbewerblichen Verfahren. Bewertet werden die jeweiligen Korridorvorhaben anhand der erwarteten Treibhausgasminderung, der Luftschadstoffminderung, der Nutzungsintensität alternativer Kraftstoffe und der europäischen Wertschöpfung.

 

Förderprogramm

Erster Förderaufruf zur Antragseinreichung zum Aufbau von grünen Binnenschifffahrtskorridoren (Förderlinie 1) gemäß der Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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