
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit der Richtlinie „Grüne Binnenschifffahrt“ den Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore. Ziel ist es, emissionsfreie und emissionsarme Güterverkehrsverbindungen auf der Wasserstraße zu ermöglichen und die Binnenschifffahrt zukunftsfähiger, klimafreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen.
Der erste Förderaufruf betrifft die Förderlinie 1 – Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore. Dafür stellt der Bund bis zu 70 Mio. Euro bereit. Anträge können vom 17.08.2026, 08:00 Uhr bis zum 19.10.2026, 15:00 Uhr eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Akteure mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in Deutschland, insbesondere:
Bei Binnenschiffen müssen die Antragsteller Eigentümer eines im deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs sein oder dies bis zum Abschluss des Antragsverfahrens werden. Das Schiff muss gewerblich für die Binnenschifffahrt genutzt werden und über eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung verfügen.
Förderfähig sind nur Vorhaben, die Teil eines Korridorvorhabens sind. Die Zugehörigkeit zu einem solchen Korridorvorhaben ist durch Absichtserklärungen, etwa Letter of Intent oder Memorandum of Understanding, nachzuweisen.
Gefördert werden Investitionen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore. Ein grüner Binnenschifffahrtskorridor ist eine klar definierte Route zwischen Häfen, auf der emissionsfreie oder saubere Binnenschiffe der gewerblichen Güterschifffahrt mit entsprechender Infrastruktur und alternativen Kraftstoffen eingesetzt werden.
Förderfähig sind insbesondere:
Alternative Kraftstoffe im Sinne der Förderung sind Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol. Die geförderten Maßnahmen müssen für den Aufbau des jeweiligen Korridorvorhabens erforderlich sein.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die gesetzlich verbindlich vorgeschrieben sind, sowie Ausgaben ohne direkten Zusammenhang mit dem Förderzweck. Eigenleistungen des Antragstellers, etwa Kosten für vorhandene betriebliche Infrastruktur oder Stammpersonal, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung.
Bauliche Infrastrukturmaßnahmen in und außerhalb von Häfen sind grundsätzlich auf weniger als 6 Mio. Euro je Infrastrukturmaßnahme an demselben Standort begrenzt.
Die Auswahl erfolgt im wettbewerblichen Verfahren. Bewertet werden die jeweiligen Korridorvorhaben anhand der erwarteten Treibhausgasminderung, der Luftschadstoffminderung, der Nutzungsintensität alternativer Kraftstoffe und der europäischen Wertschöpfung.
Erster Förderaufruf zur Antragseinreichung zum Aufbau von grünen Binnenschifffahrtskorridoren (Förderlinie 1) gemäß der Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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