Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Förderzeitraum: 27.10.2020-31.12.2023
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Die Corona-Pandemie sowie die klimatischen Veränderungen stellen die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen, sozial wie wirtschaftlich.

Im Rahmen der Förderung unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen, um diese ökologisch und klimagerecht zu gestalten.

Gefördert wird in drei Schwerpunkten:

1. Beratung/Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen

2. Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen

3. Kampagne und Weiterbildungsprogramme zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastung im Bereich der Sozial- und Bildungsarbeit

Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen (kommunal, kirchlich oder frei) und gemeinnützige juristische Personen.

Fördermittel: Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 4470888 (lizenzfrei)

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