Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz und zur Förderung von Investitionnen in die Holzwirtschaft

Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz und zur Förderung von Investitionnen in die Holzwirtschaft

Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz und zur Förderung von Investitionnen in die Holzwirtschaft

Förderzeitraum: 24.02.2021-31.12.2021
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Die Holz- und Forstwirtschaft ist ein bedeutender wirtschaftlicher Sektor in Deutschland, in dem rund eine Millionen Menschen beschäftigt sind. Des Weiteren ist Holz der bedeutendste nachwachsende Rohstoff Deutschlands. Jedoch stand die Forst- und Holzwirtschaft bereits vor der Corona-Pandemie aufgrund unterschiedlicher Schäden (Stürme, Borkenkäfer, Trockenheit) vor massiven Herausforderungen. Ein wichtiger Ansatzpunkt für einen zukunftsfähigen Sektor Forst und Holz ist der inländische Absatzmarkt.

Um den inländischen Absatzmarkt anzukurbeln, ist das Ziel dieser Richtlinie die Förderung von innovativen und neuen Verfahren, Technologien oder Dienstleistungen zur vermehrten Nutzung von Holz als Baustoff. Des Weiteren sollen Strukturnachteile der Holzwirtschaft überwunden und Holz in der Bauwirtschaft etabliert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen.

Fördermittel: bis zu 50%

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von SofieLayla Thal auf Pixabay

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