Überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

Überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

Überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

Förderzeitraum: 01.05.2023 – 30.06.2024
Industrial,Development,Concept

Folgende Verbesserungen traten am 1. Mai 2023 in Kraft:

 

Modul 1: Querschnittstechnologien

Die Fördermöglichkeiten für Wärmedämmmaßnahmen wurden verbessert. So gibt es keine Deckelung der Nebenkosten mehr und zudem kein MIndest-Dämmniveau bei der Dämmung von Bestandsanlagen.

 

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Erstmals können auch Anlagen zur Erschließung/Nutzung der Tiefengeothermie über EEW gefördert werden. Auch die Erstellung von Machbarkeitsstudien ist förderfähig, unabhängig davon, ob anschließend eine Geothermieanlage gebaut wird oder nicht.

 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Elektrische Energie, die nachweisbar aus erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) abgenommen wird, wird nun auch als Energie aus erneuerbaren Quellen akzeptiert und kann mit einem Emissionsfaktor von 0 bei der Festlegung der CO2-Förderobergrenze angesetzt werden.

 

Die bisherigen CO2-Faktoren für elektrische Energie wurden überarbeitet

 

Durch die Verbesserung der Elektrifizierungsmaßnahmen ergeben sich auch interessante Fördermöglichkeiten, zum Beispiel für Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff.

 

Neue Fördersätze

 

  KU MU GU
CO2-Förderdeckel* 1.200 € 900 € 500 €
Zuschuss auf Mehrkosten 50 % 40 % 30 %
Zuschuss auf Investitionskosten 20 % 10 %

 

  • KU = kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte)
  • MU = mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte)
  • GU = große Unternehmen (ab 250 Beschäftigten)
  • * je jährlich eingesparter CO2-Tonne

 

Modul 6 (neu!): Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

In diesem Modul können kleine Unternehmen Fördermittel beantragen, um Systeme zu ersetzen, die bisher mit fossilen Brennstoffen betrieben wurden, ohne ein Einsparkonzept erstellen zu müssen.

 

Förderfähige Maßnahmen

·         Prozesswärmeerzeuger

·         Bäckereien: elektrisch zu betreibende Öfen

·         Logistik: elektrische Gabelstapler

·         Wäschereien: Waschmaschinen

·         Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler

·         Brauereien: Maische- oder Gärbehälter

·         Käsereien: Reifekammern

·         Metallverarbeitung: Härteöfen oder Galvanikanlagen

 

Fördermittel in Modul 6: Zuschuss bis max. 33 %, max. 200.000 € je Vorhaben

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von artjazz

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