Am 27. März 2024 genehmigte der Bundesrat endlich das Wachstumschancengesetz, welches unter anderem eine signifikante ...
Ziel der Förderung ist es, durch den Einsatz alternativer Technologien, umwelt- und klimafreundliche Bodenstromanlagen für Luftfahrzeuge bereitzustellen.
Gefördert werden:
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, sofern diese bzgl. der Bodenstromanlagen auf Flughäfen in Deutschland Eigentümer werden.
Fördermittel: Zuschüsse i.d.R. bis zu 70 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von Svitlana Hulko
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