Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK)

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK)

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK)

Förderzeitraum: 30.08.2024 – 30.11.2024
Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie

Prozesse und Produktionsverfahren sind entscheidend für die nachhaltige Dekarbonisierung der deutschen Industrie und damit ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes sowie derer der Europäischen Union. Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren sind in vielen Fällen immer noch zumindest teilweise betriebswirtschaftlich riskant. Die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management zielt daher darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen solche Investitionen dennoch durchführen zu können und so die Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität zu beschleunigen.

 

Förderzweck

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt klimafreundliche Investitionsprojekte sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie, die einen wesentlich Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor leisten und den Hochlauf der notwendigen Transformations- und Dekarbonisierungstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Die Themen der Dekarbonisierung und der CO2-Speicherung und -Nutzung sind eng miteinander verknüpft und werden in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie behandelt. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einzusparen.

 

Förderschwerpunkte

Die Förderung erfolgt in 2 Modulen, die wiederum in Teilmodule aufgeteilt werden:

 

Modul 1 – Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung

  1. Förderung von Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse
  2. Förderung von Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe
  3. Förderung von Forschung und Entwicklung von Technologien, die für förderfähigen Maßnahmen nach Teilmodulen 1 und 2 nutzbar sind

Geförderte Investitionsvorhaben in den Teilmodulen a) und b) müssen zu einer Verringerung der direkten THG-Emissionen der geförderten Anlage bzw. Prozessschritte um mindestens 40 Prozent führen.

 

Modul 2 – Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung

  1. Förderung von Investitionsvorhaben zur Nutzung oder Abscheidung von CO2-Emissionen in Anlagen aus Sektoren, in denen überwiegend schwer vermeidbare CO2-Emissionen anfallen (Kalk, Zement und therm. Abfallbehandlung) sowie in Anlagen zur Erzielung von Negativemissionen.
  2. Förderung von F&E-Vorhaben an den unter a) genannten Anlagen, bei Hinzunahme von Anlagen aus den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik

 

Der Antragsprozess erfolgt in beiden Modulen als zweistufiges Wettbewerbsverfahren, in dem die eingereichten Vorhaben in Bezug auf Fördereffizienz, Innovations- und Demonstrationscharakter sowie weiteren positiven Effekten zueinander in Konkurrenz stehen.

 

Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

  • Investitionsvorhaben: je nach Gegenstand bis zu 40 % und max. 200 Mio. Euro
  • F&E-Vorhaben, je nach Forschungstiefe bis zu 50 % und max. 35 Mio. Euro
  • Die obigen Zuschussquoten erhöhen sich für kleine Unternehmen um 20 und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte

 

Modul 2: Förderung von CCU/CCS

  • Investitionsvorhaben: je nach Gegenstand bis zu 30 % und max. 30 Mio. Euro
  • F&E-Vorhaben, je nach Forschungstiefe bis zu 50 % und max. 35 Mio. Euro
  • Die Zuschussquoten für F&E-Vorhaben erhöht sich für kleine Unternehmen um 20 und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Andrii Yalanskyi

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