Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem zweiten Programmaufruf LuFo VII-2 KTF Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für klimaneutrales Fliegen. Im Mittelpunkt stehen innovative Basistechnologien zur Reduzierung der Klimawirkung von Luftfahrzeugen, insbesondere durch dekarbonisierte Energieträger und wasserstoffbasierte Technologien.
Der Förderaufruf unterstützt Projekte für klimaneutrale Regional-, Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge sowie langfristig auch für neue Langstreckenflugzeugkonzepte.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
Antragsteller können ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein.
Die Beteiligung von KMU und mittelständischen Zulieferern ist ausdrücklich erwünscht. In der Programmlinie Industrielle Forschung – KMU sind ausschließlich KMU sowie Wissenschaftseinrichtungen antragsberechtigt.
Gefördert werden Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte im Gesamtsystem Luftfahrzeug und Luftfahrt. Die Vorhaben können als Einzelvorhaben oder als Verbundvorhaben mit mehreren Partnern durchgeführt werden.
Der Schwerpunkt liegt auf klimaneutralen Luftfahrttechnologien, insbesondere auf der Nutzung dekarbonisierter Energieträger und wasserstoffbasierter Lösungen.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Programmlinien:
Förderfähig sind unter anderem Vorhaben in folgenden Handlungsfeldern:
Gefördert werden insbesondere Basistechnologien für Brennstoffzellen, Energiespeicher, Konditionierungs- und Thermalmanagementsysteme, Steuerung und Verteilung elektrischer Leistung, Elektronik- und Avioniksysteme, Fertigung sowie KI und Digitalisierung.
Die Projekte sollen zur Reduzierung der Klimawirkung der Luftfahrt beitragen. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung auf CO2-freie Technologien, die Vermeidung von Contrails, die Reduzierung von Ruß- und NOx-Emissionen sowie die Entwicklung hochratenfähiger Fertigungsprozesse.
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Die Projektlaufzeit soll in der Regel 48 Monate nicht überschreiten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderung bei industrieller Forschung auf bis zu 75 % und bei experimenteller Entwicklung auf bis zu 50 % der förderfähigen Kosten steigen.
Je nach Programmlinie gelten unterschiedliche Förderobergrenzen. In der Programmlinie Industrielle Forschung sowie in der Programmlinie Experimentelle Entwicklung ist die Einzelförderung pro Verbund grundsätzlich auf maximal 15 Mio. Euro beschränkt. In der Programmlinie Industrielle Forschung – KMU ist die Einzelförderung pro KMU-Partner auf maximal 900.000 Euro begrenzt.
Siebtes nationales ziviles Luftfahrtforschungsprogramm – Zweiter Programmaufruf (LuFo VII-2 KTF) – Klimaneutrales Fliegen
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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