Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – BW-e-Solar-Gutschein

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Förderzeitraum: ab 01.12.2021
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Der Anteil der Personenkraftwagen und Leichtkraftwagen in Baden-Württemberg mit elektronischem Antrieb soll in den kommenden Jahren stark erhöht werden. Nun wurde eine neue Förderrichtlinie beschlossen, die den Erwerb neuer Fahrzeuge fördert und zeitgleich einen Anreiz zur Installation regenerativer Energiequellen geben soll. Voraussetzung für die Förderung neuer Fahrzeuge ist nämlich die Errichtung neuer PV-Anlagen oder anderen erneuerbaren Energieträgern. Falls Anlagen erneuerbarer Energien bereits bestehen, ist die Voraussetzung einer Neuinstallation nicht zu erfüllen.

 

Gefördert werden Betriebs- und Unterhaltungskosten für vollelektrische Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), L6e & L7e (Leichtkraftfahrzeuge) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5t). Des Weiteren kann der Kauf und die Installation von Wallboxen in Zusammenhang mit der Neuanschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Die alleinige Anschaffung einer Wallbox reicht nicht für eine Förderung aus.

 

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts in Baden-Württemberg.

 

 

Fördermittel: bis zu 1.500 € Zuschuss pro vollelektrischem Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug bei Bestehen einer PV-Anlage (auch Neuinstallation möglich)

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von andreas160578 auf Pixabay

 

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