Ein gesundheitsförderlicher Lebensstil mit einer ausgewogenen Ernährung und ausreichender körperlicher Aktivität ist entscheidend für den Erhalt von Gesundheit und Wohlbefinden. Der wachsende Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung geht mit einer steigenden Prävalenz chronischer Erkrankungen wie Diabetes, Krebs, kardiovaskulären und neurodegenerativen Erkrankungen einher. Dies stellt sowohl jeden Einzelnen als auch das Gesundheitssystem und die Gesellschaft vor neue forschungs- und gesundheitspolitische Herausforderungen.
Die gemeinsame Programminitiative “Eine gesunde Ernährung für ein gesundes Leben” wurde im Jahr 2010 als freiwilliger und partnerschaftlicher Zusammenschluss von Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten der Europäischen Union gegründet. Sie verfolgt das Ziel, die europaweiten Anstrengungen im Bereich Ernährung, Ernährungsgewohnheiten, körperliche Aktivität und Gesundheit durch länderübergreifende Zusammenarbeit und Koordination auf Basis einer gemeinsamen Forschungsagenda zu bündeln und auszubauen.
Ziel des Förderprogrammes ist die Unterstützung von transnationalen Verbundvorhaben, die auf ein besseres Verständnis des Einflusses der Ernährung auf epigenetische Prozesse und deren Einfluss auf die Gesundheit abzielen. Dies soll langfristig die wissenschaftlichen Grundlagen zur Entwicklung von Interventionsstrategien zur Bekämpfung ernährungsbedingter Erkrankungen und zur Erhaltung der Gesundheit in allen Lebensphasen stärken.
Es können Forschungsvorhaben gefördert werden, in denen der Einfluss der Ernährung auf das Epigenom im Mittelpunkt steht. Es sollte mindestens einer der folgenden Bereiche abgedeckt werden:
Die Fördermittel werden, je nach Art und Umfang des Vorhabens, in Form von Zuschüssen erteilt.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden individuell bis zu 100% gefördert.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazitäten erhalten in der Regel eine Anteilfinanzierung von 50%, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt ist.
Projektskizzen sind in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 12.04.2018 einzureichen.
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