Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) (06.03.2019 – 31.12.2020)

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) (06.03.2019 – 31.12.2020)

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) (06.03.2019 - 31.12.2020)

Baden-Württemberg / zuständiges Regierungspräsidium

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der Erschließungsmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Gefördert werden

  • die Errichtung oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • der Kauf von Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware,
  • Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft zur deutlichen Minderung von Emissionen bei der Aufbringung von Wirtschaftsdüngern oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei einer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
  • die Anlage von Dauerkulturen im Obstbau sowie
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie für den Erwerb von Patenten und Lizenzen.

Ziel ist es, zu einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft und zur Verbesserung des Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes beizutragen. Die Fördermittel werden hierfür als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen gewährt.

Für die verfügbaren Zuschüsse gelten folgende Richtlinien:

  • Die Höhe des Basis-Zuschusses beträgt für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter und für Erschließungsmaßnahmen bis zu 20% der förderfähigen Kosten.
  • Junglandwirten kann zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 10% des förderungsfähigen Investitionsvolumens, max. jedoch 20.000 EUR, gewährt werden.
  • Darüber hinaus werden Zuschüsse für die Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung, im Fall von Modernisierungsmaßnahmen für eine besonders tiergerechte Haltung, für Betreuungskosten durch einen Berater und für Investitionen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit” (EIP Agri) gewährt.

Für die Ausfallbürgschaft gelten folgende Richtlinien:

  • Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70% des Darlehensbetrages, maximal jedoch 1 Mio. EUR.
  • Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 20.000 EUR und max. 1,5 Mio. EUR je Unternehmen bzw. 2 Mio. EUR je Betriebszusammenschluss von Landwirten. Abweichend hiervon beträgt das zuwendungsfähige Investitionsvolumen für Gewächshäuser 2 Mio. EUR je Unternehmen. Diese Obergrenzen können in der Förderperiode 2014 bis 2020 höchstens einmal ausgenutzt werden.

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