Fördermittel für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge in Baden-Württemberg

Fördermittel für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge in Baden-Württemberg

Fördermittel für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge in Baden-Württemberg

Förderzeitraum: 01.11.2024 – 30.06.2026
Fördermittel für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge

Fördermittel für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW) sind entscheidend um die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe in Nutzfahrzeugflotten voranzutreiben und damit zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen beizutragen.

 

Förderzweck

Der Ausbau der Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Hierbei sind die schweren Nutzfahrzeuge von besonderer Bedeutung, da diese aufgrund der hohen Laufleistungen ein erhebliches Potenzial zur CO2-Einsparung bieten. Da elektrisch betriebene Lkw im gewerblichen Einsatz auf kurze Ladezeiten angewiesen sind, ist die Verfügbarkeit gewerblicher Schnellladeinfrastruktur entscheidend. Die Installation von Schnellladepunkten ist jedoch mit hohen Investitionskosten verbunden, was für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dieser Maßnahme daher Investitionen in neue, stationäre, nichtöffentliche und öffentlich zugängliche Ladepunkte zum Laden von Elektronutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3.

 

Förderschwerpunkte

Gefördert werden in diesem Aufruf Beschaffung und Installation neuer, stationärer nichtöffentlich sowie öffentlich zugänglicher Ladepunkte (inkl. des notwendigen Netzanschlusses zum Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen in Baden-Württemberg auf Betriebsgeländen, in Lade-Hubs sowie an Umschlagpunkten. Hierbei gelten u.a. folgende zusätzliche Voraussetzungen:

  • Nichtöffentlich zugängliche Ladepunkte müssen über 50 % der Zeit zum Laden eigene Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 des antragstellenden Unternehmens vorgesehen sein
  • Falls die Ladepunkte öffentlich zugänglich gemacht werden, dürfen sie nur für Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 zur Verfügung stehen.
  • Die Ladeinfrastruktur muss nachweislich mit Strom aus erneuerbaren Energien (bevorzugt aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom) betrieben werden.

 

Fördermittel für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge

Zuschuss des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (VM BW) in Höhe von

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Scharfsinn

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