Ziel der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, die Vorbereitung und Reaktion auf zukünftige Infektionsausbrüche beim Menschen zu verbessern und so einen Beitrag zur wirksamen Pandemieprävention und -reaktion zu leisten. Fördermittel für Pandemieprävention sollen dazu dienen, die inter- und transdisziplinäre Gesundheitsforschung, aufbauend auf dem One-Health-Ansatz, zu stärken. Diese Forschung soll mit dem öffentlichen Gesundheits- und/oder Veterinärwesen und der Umweltverwaltung vernetzt werden, um gemeinsam die drängendsten Forschungsfragen anzugehen.
Die Förderung leistet auch einen innovativen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDG), unter anderem zu SDG 3 „ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern“. Die Fördermaßnahme trägt ferner zu den Zielen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung bei, insbesondere zur Mission III (Gesundheit für alle verbessern). Sie stellt einen Beitrag für die Verbesserung der Prävention auf Basis eines One-Health-Ansatzes dar.
Die Ziele der Fördermaßnahme sind erreicht, wenn wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse gewonnen wurden, die zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystem beitragen. Ebenso wichtig ist die Stärkung der trans- und interdisziplinären Zusammenarbeit der relevanten Disziplinen. Kooperationen zwischen Forschung und Praxis sollen geschaffen werden, die im Falle eines Ausbruchs schnelle Forschungsantworten und effektive Reaktionsmaßnahmen ermöglichen.
Gefördert werden sollen inter- und transdisziplinäre Verbundprojekte zu neuen oder wiederauftretenden Erregern mit Epidemie- oder Pandemiepotential sowie zu AMR von Erregern, die Infektionskrankheiten beim Menschen verursachen. Die Verbünde müssen den One-Health-Ansatz berücksichtigen, also Aspekte der Übertragung zwischen den Sektoren Tier, Mensch und Umwelt einbeziehen. Die zur Beantwortung der Forschungsfrage notwendigen Fachdisziplinen der human-, veterinär- und biomedizinischen Forschung sowie der relevanten Umwelt- und Public-Health-Forschung sollen eingebunden sein.
Die Verbünde müssen eine konkrete, anwendungsbezogene Forschungsfrage verfolgen und die Public-Health-Forschung von Beginn an als Verbundpartner einbinden. Relevante Praxispartner (öffentlicher Gesundheitsdienst, Veterinärwesen und Umweltverwaltung) sollen nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung beteiligt sein. Die konkrete Einbindung in den Verbund richtet sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Verbunds und erfolgt in der Regel als Verbundpartner.
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