Das Land Hessen fördert die zukünftsfähige Entwicklung ländlicher Regionen und Dörfer.
Die Förderung umfasst folgende Bereiche:
Ziel ist es, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den demografischen und strukturellen Wandel aktiv zu gestalten und durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale zu mobilisieren.
Art und Höhe
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme – zuwendungsfähigen Ausgaben für investive Projekte müssen im Einzelfall mindestens 10.000 EUR und für nicht-investive Projekte mindestens 1.500 EUR.
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