Forschungszulage – Neuerungen ab 2024

Forschungszulage – Neuerungen ab 2024

Forschungszulage - Neuerungen ab 2024

Förderzeitraum: ab 2024
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Das Wachstumschancengesetz bringt bedeutende Verbesserungen im Forschungszulagengesetz (FZulG) mit sich, um die Unterstützung für Forschungsaktivitäten in Deutschland zu stärken. Aktuell wartet das Gesetz auf die Zustimmung des Bundesrates. Bereits am 24. November 2023 berief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss ein, der sich intensiv mit dem Wachstumschancengesetz auseinandersetzen wird. Die Gespräche im Ausschuss finden am 21. Februar 2024 statt, mit der Hoffnung auf ein positives Vermittlungsergebnis, das voraussichtlich am 22. März 2024, während der nächsten Bundesratssitzung, angenommen werden könnte.

 

Wesentliche Änderungen bei der Forschungszulage

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, das FZulG in Deutschland durch folgende Maßnahmen signifikant zu verbessern:

  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Die maximale Bemessungsgrundlage für Forschungsförderung wird dauerhaft auf 12 Millionen Euro angehoben.
  • Erweiterung der förderfähigen Kosten: Ab dem Wirtschaftsjahr 2024 können auch Sachkosten und abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in die Förderung einbezogen werden.
  • Verbesserung der Auftragsforschung: Der Anteil der förderfähigen Kosten bei Auftragsforschung steigt von 60% auf 70%.
  • Anpassung der Stundensätze: Für Einzelunternehmer erhöht sich der pauschale Stundensatz von 40 auf 70 Euro.
  • Steigerung der Forschungszulage: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer erhöhten Forschungszulage, die um 10 Prozentpunkte auf 35% angehoben wird.

 

Auswirkungen auf die Forschungsförderung

Diese Neuerungen unterstreichen die Bemühungen der Bundesregierung, Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland weiter zu fördern. Mit der Erweiterung der förderfähigen Kosten und der Anpassung der Förderkriterien bietet das Wachstumschancengesetz Unternehmen zusätzliche Anreize, in Forschung und Innovation zu investieren. Die bevorstehende Zustimmung des Bundesrates könnte einen Wendepunkt für die Forschungsförderung in Deutschland darstellen und somit die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft stärken.

siehe auch: www.subventa.de/forschungszulage

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