Forschungszulage ab 2026 deutlich verbessert

Forschungszulage ab 2026 deutlich verbessert

Forschungszulage ab 2026 deutlich verbessert

Förderzeitraum: ab 01.01.2026
Forschungszulage ab 2026 deutlich verbessert

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm die Forschungszulage erneut gestärkt. Ziel ist es, den Innovationsstandort Deutschland durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen weiter zu fördern und Unternehmen gezielt bei Forschung und Entwicklung (FuE) zu unterstützen.

 

Förderzweck

Die Maßnahme dient der Intensivierung unternehmerischer Forschung und Entwicklung in Deutschland. Durch die Ausweitung förderfähiger Kosten und die Anhebung der Bemessungsgrundlage werden stärkere Investitionsanreize gesetzt und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen nachhaltig gestärkt.

Die erweiterten Regelungen betreffen Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, und umfassen:

 

  • Pauschale BerĂĽcksichtigung bislang nicht erfasster Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % der sonstigen förderfähigen FuE-Aufwendungen
  • Ausweitung der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage von bisher 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr

 

 

Fördermittel

 

Kostenart Bemessungsgrundlage Förderquote Nicht-KMU Förderquote KMU
1. Internes Personal 100 % der Bruttolöhne inkl. § 3 Nr. 62 EStG 25 % 35 %
2. Externe Aufträge 70 % des gezahlten Auftragswerts 25 % × 70 % = 17,5 % 35 % × 70 % = 24,5 %
3. Sachanlagevermögen Jährliche AfA (AK/HK – Restwert am Jahresende) 25 % der AfA 35 % der AfA
4. Zuschlag ab 2026 +20 % auf förderfähige Kosten → erhöht Bemessungsgrundlage → erhöht Bemessungsgrundlage

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Förderprogramm

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) ab 01.01.2026

 

Bild von PeopleImages.com – Yuri A

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