Zuschüsse und andere Fördermittel aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder oder EU Subventionen) an Unternehmen werden als Subventionen bezeichnet (vgl. §12 StWG – Stabilitäts- und Wachstumsgesetz). Kennzeichnend für Subventionen ist, dass diese zumindest teilweise ohne wirtschaftliche oder marktmäßige Gegenleistung gewährt werden mit dem Zweck, die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens oder Betriebs zu unterstützen. Des Weiteren ist zu unterscheiden zwischen Direktzahlungen, sogenannten Finanzhilfen und indirekten Steuervergünstigungen (Steuernachlässe oder Steuersubventionen).
Subventionen werden gewährt, um bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen (z.B. Existenzgründung, Agrarsubventionen oder Umweltschutzmaßnahmen) – sogenannte Förderungssubventionen. Außerordentliche staatliche Subventionen werden auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen gewährt (Anpassungssubventionen). Institutionen oder Strukturen, deren Erhaltung aus kulturellen oder sozialen Gründen gewünscht ist, können mit sogenannten Erhaltungssubventionen gefördert werden.
Des Weiteren lassen sich Subventionen nach der Subventionsmethode unterscheiden:
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