Subventionen

Was sind Subventionen? – Definition

Zuschüsse und andere Fördermittel aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder oder EU Subventionen) an Unternehmen werden als Subventionen bezeichnet (vgl. §12 StWG – Stabilitäts- und Wachstumsgesetz). Kennzeichnend für Subventionen ist, dass diese zumindest teilweise ohne wirtschaftliche oder marktmäßige Gegenleistung gewährt werden mit dem Zweck, die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens oder Betriebs zu unterstützen. Des Weiteren ist zu unterscheiden zwischen Direktzahlungen, sogenannten Finanzhilfen und indirekten Steuervergünstigungen (Steuernachlässe oder Steuersubventionen).

Subventionsarten

Subventionen werden gewährt, um bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen (z.B. Existenzgründung, Agrarsubventionen oder Umweltschutzmaßnahmen) – sogenannte Förderungssubventionen. Außerordentliche staatliche Subventionen werden auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen gewährt (Anpassungssubventionen). Institutionen oder Strukturen, deren Erhaltung aus kulturellen oder sozialen Gründen gewünscht ist, können mit sogenannten Erhaltungssubventionen gefördert werden.

Des Weiteren lassen sich Subventionen nach der Subventionsmethode unterscheiden:

  • Direktsubventionen: Direkte Zuschüsse ohne Gegenleistung unter bestimmten Voraussetzungen
  • Steuerermäßigungen/-befreiungen: Befreiung von Steuerpflichten, ganz oder teilweise, auch als indirekte Subventionen bezeichnet
  • Kreditverbilligungen: Liquiditätsverbesserung durch vergünstigte Darlehen mit Zinsvergünstigungen oder tilgungsfreien Zeiträumen der Rückzahlung

Fördermittel erfolgreich beantragen mit SUBVENTA

  • SUBVENTA recherchiert alle Programme
  • Wir beantragen die Förderung für Sie
  • Umfassende Projektbetreuung
  • Erfolgsorientierte Vergütung

Kontakt aufnehmen

Kostenloser
Fördermittel­check
Wir überprüfen Ihr Investitionsprojekt kostenfrei auf Förderfähigkeit

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!