Grundsätze des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg für die Gewährung von Stabilisierungshilfen für Unternehmen im Bereich Bustouristik – Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020

Grundsätze des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg für die Gewährung von Stabilisierungshilfen für Unternehmen im Bereich Bustouristik – Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020

Grundsätze des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg für die Gewährung von Stabilisierungshilfen für Unternehmen im Bereich Bustouristik - Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020

Förderzeitraum: 11.09.2020-31.12.2020
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Durch die Corona-Pandemie und das Busreiseverbot vom 16.03.-14.06.2020 mussten Unternehmen der Reisebusbranche enorme Einnahmeausfälle in Kauf nehmen.

Um die Existenz des Bustourismus sicherzustellen und die Liquidität aufrechtzuerhalten werden Stabilisierungshilfen im Bereich Bustouristik gewährt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss pro förderfähigem Fahrzeug (5.000-18.750 €).

Antragsberechtigt sind Busunternehmen, mit einer Niederlassung in Baden-Württemberg. Förderfähig sind nicht nur Reisebusse, sondern auch Fahrzeuge, die nicht im touristischen Verkehr genutzt werden (z. B. Linien- und Fernlinienverkehr).

Der Antrag auf Fördermittel muss bis zum 31.10.2020 gestellt werden.

Zuschuss bis zu 400.000 € möglich.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 1820665 (lizenzfrei)

 

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