Neue Förderkulisse für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Neue Förderkulisse für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Neue Förderkulisse für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Förderzeitraum: 2022 - 2027
GRW_2022-2027_2022-01-03

Viele Regionen stehen aufgrund des strukturellen Wandels vor Herausforderungen, welche sie jedoch aufgrund unterschiedlicher natürlicher Standortbedingungen, der Zahl an verfügbaren Fachkräften, der Innovationskraft oder anderen Faktoren nicht gleichermaßen bewältigen können. Um dem Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse nachzukommen, unterstützt die regionale Strukturpolitik selektiv Regionen, die mit solchen strukturellen Nachteilen konfrontiert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellt hierbei das zentrale Instrument der Strukturpolitik dar. Mit dem Förderprogramm sollen Standortbedingungen verbessert und die Unterschiede der Lebensverhältnisse verringert werden.

 

So können mit der GRW Investitionen von Kommunen und Unternehmen in ausgewählten Gebieten gefördert werden. Mit dem Beginn der neuen Förderperiode ab dem 01. Januar 2022 wurden neue Fördergebiete definiert (siehe oben). Auch die Fördersätze innerhalb der unterschiedlichen Gebiete wurden für den neuen Zeitraum leicht angepasst. So sind die Fördersätze für den Zeitraum zwischen 2022 und 2027 wie folgt unterteilt:

Förderfähig sind grundsätzlich. alle aktivierungsfähigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (insb. Gebäude, Anlagen, Maschinen).

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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