Neuausrichtung der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Neuausrichtung der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Neuausrichtung der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Förderzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2027
Climate,Change,Withered,Earth

Regionale Strukturpolitik gehört zu den Grundpfeilern der sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Das wichtigste Förderinstrument zur Stärkung von Umstrukturierungs- und Entwicklungsaktivitäten in strukturschwachen Regionen ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Seit über 5 Jahrzehnten werden im Rahmen der GRW mit großem Erfolg Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern unterstützt.

Auf die Herausforderungen, die in den kommenden Jahren, nicht zuletzt durch den Klimawandel, die Energiekrise und den demografischen Wandel, gerade auf strukturschwache Regionen zukommen reagiert das BMWK nun mit einer Neuausrichtung der GRW. Die Hauptziele der GRW lauten nunmehr: Standortnachteile ausgleichen, Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Vor diesem Hintergrund wurden auch die Fördervoraussetzungen der GRW wesentlich verändert. So entfällt etwa die bisherige Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden können, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen. Für forschungsstarke Unternehmen wird der Zugang zur GRW erleichtert, für sie gelten nur halb so hohe Anforderungen bei den Kriterien zum Arbeitsplatzaufbau und Investitionsvolumen. Ebenso erhalten Unternehmen, die in den Umwelt- und Klimaschutz investieren Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen. Darüber hinaus werden der neue Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“ und für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2032 das GRW- Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ eingeführt.

Fördermittel: Zuschüsse für Unternehmen i.d.R. bis zu 45 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von Sepp photography

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