Förderbekanntmachung: angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Förderbekanntmachung: angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Förderbekanntmachung: angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Förderzeitraum: 19.06.2021-30.06.2024
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Mit der Bekennung der Bundesregierung zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 plant Deutschland, fünf Jahre früher als im Pariser Abkommen beschlossen, seinen Beitrag zum globalen Klimaschutz. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedoch in allen möglichen Sektoren und Geschäftsbereichen neue, innovative und energieeffiziente Technologien entwickelt und die Verfügbarkeit von Erneuerbaren Energien stabilisiert werden. Primäres Ziel ist daher die Beschleunigung der Einsatzfähigkeit von Energietechnologien für die Zukunft.

Mit einer neuen Förderung sollen nun in diesem Bereich Projekte der Forschung, Entwicklung und Innovation in unterschiedlichen Forschungsbereichen unterstützt werden. Dabei ist eine Förderung für Projekte aus Folgenden Verbrauchssektoren möglich:

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren (z.B. Gebäude, Industrie, Verkehr)
  • Energieerzeugung (z.B. Photovoltaik, Windenergie, Geothermie)
  • Systemintegration (z.B. Stromnetze, Stromspeicher, Sektorenkopplung)
  • Systemübergreifende Forschungsthemen (z.B. Digitalisierung und Energiewende)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Förderung: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 455485-0

Bild von Markus Distelrath auf Pixabay

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