Da die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen, aufgrund der Corona-Pandemie, anhalten gefährdet ist, verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm und den KfW-Schnellkredit bis zum 30.06.2021.
Soloselbständige und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können seit dem 09.11.2020 den KfW-Schnellkredit beantragen. Auch die Kombination mit anderen Hilfsprogrammen ist seit dem 16.11. erleichtert.
Somit übernimmt die KfW, erklärt Bundesfinanzminister Scholz, eine zentrale Rolle in der Minderung der Krisenfolgen für Unternehmen und Beschäftigte.
Auch KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Bräunig, bezeichnet die Schnellkredite als wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft.
Bildquelle: Pixabay 4870836 (lizenzfrei)
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