Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur Züchtung von klimaangepassten Sorten und Kulturpflanzen im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur Züchtung von klimaangepassten Sorten und Kulturpflanzen im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur Züchtung von klimaangepassten Sorten und Kulturpflanzen im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Förderzeitraum: 09.04.2021- 15.07.2021
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Die Agrarwirtschaft ist bereits gegenwärtig maßgeblich vom Klimawandel betroffen. Auch in der Zukunft wird die Landwirtschaft mit den Effekten der schon heute durch Prognosen bekannten klimatischen Veränderungen konfrontiert sein. Während es in bestimmten Gebieten zu länger anhaltenden und intensiveren Hitzewellen kommt, sind andere Regionen von Starkniederschlägen und Überschwemmungen bedroht. Um dieser zunehmenden Variabilität der Witterungsverhältnisse entgegenzuwirken, sollen Innovationen zur Züchtung von klimaangepassten Sorten und Kulturpflanzen gefördert werden.

Ziel dieser Förderung ist es, eine Resilienz gegenüber biotischen und abiotischen Faktoren, die mit dem Klimawandel einhergehen, aufzubauen und Ackersysteme nachhaltig zu stabilisieren. Um eine Förderung zu erhalten, sollte im Innovationsprozess eines der folgenden Themen zentral bearbeitet werden:

  • Ressourceneffizienz & Klimaanpassung (z.B. Verbesserung der Toleranz ggü. Hitze, UV etc.)
  • Toleranz oder Resistenz vor tierischen Schaderregern
  • Ergänzung des Kulturpflanzenspektrums im Ackerbau (v.a. bisher wenig genutzter Kulturarten)
  • Umsetzung innovativer Verfahren, wie beispielsweise neue Zuchttechniken o.ä.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere KMU, Hochschulen und außeruniversitäre FuE-Einrichtungen

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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