Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt (KMU Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt (KMU Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt (KMU Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt)

Förderzeitraum: 07.03.2024 – 21.03.2024
Sachsen-Anhalt

Kleine und mittlere Betriebe aus dem produzierenden Sektor, Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistungsbranche sowie dem Beherbergungs- und Gaststättengewerbe mangelt es oft an notwendigem Eigenkapital für Modernisierung, Innovation oder Expansion ihrer Unternehmen. Die Fördermittel der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zielen darauf ab, Investitionen zu ermöglichen, die die Innovationsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit, Wettbewerbsstärke und die Widerstandsfähigkeit von KMUs in Sachsen-Anhalt steigern und langfristige Arbeitsplätze sichern oder neu schaffen.

Förderfähig sind:

  • Innovative Investitionen für den Erwerb von aktivierbaren und betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern (inklusive geringwertige Wirtschaftsgüter, die zusammen eine Sachgesamtheit darstellen) und
  • der Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, vorausgesetzt, sie werden als Anlagevermögen aktiviert.

 

Fördermittel: Zuschüsse bis zu 35 % (max. 100.000 EUR)

 

Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

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