Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“

Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“

Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“

Förderzeitraum: 23.11.2021 - 31.12.2022
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Im Fokus bisheriger Förderrichtlinien zum Thema Ladestationen für Elektrofahrzeuge stand zumeist öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Allerdings wird Elektromobilität auch immer wichtiger für Kommunen und Unternehmen, die ihre eigenen Flotten umstellen oder ihren Mitarbeitern die Möglichkeit des Ladens während der Arbeitszeiten geben wollen. Da dies einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann, wird mit einer neuen Richtlinie nun das Errichten nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur durch Unternehmen und Kommunen gefördert.

 

Dadurch soll zudem ein Anreiz geschaffen werden, der dazu führt, dass Unternehmen bei ihren Betriebsfahrzeuge vermehrt auf Elektromobilität setzen. Gefördert werden fabrikneue und stationäre Ladeinfrastrukturen sowie deren elektrischer Anschluss und damit verbundene Arbeiten. Die Ladeinfrastruktur muss dabei auf Stellplätzen errichtet werden, die der gewerblichen Nutzung der Fahrzeuge zuzuordnen sind oder von Beschäftigten als Parkplatz genutzt werden können.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 70 %; max. 900 € pro Ladepunkt und 45.000 € pro Standort

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von ReinhardThrainer auf Pixabay

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