Mit diesem Aufruf können in diesem Jahr wieder Investitionen in Elektrolyseanalgen gefördert werden, die grünen Wasserstoff für den Verkehrssektor herstellen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie Marktaktivierung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II.
Zuwendungsfähig ist hierbei die Errichtung von Elektrolyseanlagen, die zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden und eine elektrische Gesamtleistung von mindestens einem Megawatt aufweisen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Fördermittel: Zuschüsse bis zu 45 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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