Förderung von Projekten zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft − Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“

Förderung von Projekten zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft − Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“

Förderung von Projekten zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft − Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“

Förderzeitraum: 16.10.2023 – 08.01.2024
Organic,Clothes.,Natural,Colored,T-shirts,Hanging,On,Wooden,Hangers,In

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die deutsche Textilindustrie im Rahmen einer Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft.

 

Die Ziele umfassen:

  • die Steigerung des Forschungs- und Innovationspotenzials,
  • die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • die Förderung nachhaltiger Textilien und
  • die Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Verlängerung der Produktlebensdauer und das Recycling.

 

Verbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis sollen innovative Technologien, Geschäftsmodelle und Dienstleistungen entwickeln, um den Textilkreislauf zu schließen. Dies erfordert eine integrative Herangehensweise, die den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt und verschiedene Disziplinen sowie Kreislaufwirtschaftsexperten einbezieht.

 

Die Projekte konzentrieren sich auf:

  • das Produktdesign,
  • die Nutzungsoptimierung,
  • digitale Nachverfolgung und
  • Recycling von Textilien.

 

Die Förderung soll auch dazu beitragen, das Bewusstsein für nachhaltigen Textilkonsum zu schärfen. Ein begleitendes Vernetzungs- und Transfervorhaben soll die Innovationskraft der Verbundprojekte stärken, indem es die Zusammenarbeit fördert und die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Ein Eigeninteresse der Empfänger an der Vernetzung und dem Transfervorhaben wird erwartet.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Produzenten, Vertreiber, Designer, Logistiker, Recycler, Maschinenhersteller), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z.B. Stiftungen, Vereine und NGOs) und Kommunikationsagenturen.

 

Fördermittel: Zuschüsse für Unternehmen i.d.R. bis zu 50%

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

Bild von B.Forenius

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