Mit dem 2. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie unternimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bedeutende Schritte zur Förderung umweltfreundlicher Technologien an Flughäfen. Dieser Aufruf fokussiert sich auf die unmittelbaren Investitionskosten bzgl. stationärer sowie mobiler, elektrisch betriebener Bodenstromanlagen und zugehöriger Infrastrukturen. Die Initiative zielt darauf ab, bestehende, fossile Brennstoff-betriebene Anlagen zu ersetzen und so den Umweltnutzen zu maximieren.
Der Zweck dieser Förderung liegt in der Transformation der Bodenstromversorgung an Flughäfen hin zu einer nachhaltigeren, emissionsarmen Lösung. Durch die Umstellung auf Technologien, die erneuerbare Energien nutzen, wie Strom aus erneuerbaren Quellen oder erneuerbaren Wasserstoff, wird eine wesentliche Reduktion der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen angestrebt. Dies unterstützt nicht nur die Einhaltung nationaler und internationaler Umweltschutzrichtlinien, sondern fördert auch die Lärmminderung während der Standzeiten von Luftfahrzeugen.
Die Förderung konzentriert sich auf drei Hauptbereiche:
Durch diesen strategischen Ansatz unterstützt der Förderaufruf die Implementierung fortschrittlicher Technologien, die die Umweltbelastung minimieren und gleichzeitig die Effizienz und Zuverlässigkeit der Energieversorgung an Flughäfen verbessern.
Bild von M101Studio
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