Mit dem neuen Förderaufruf „Mobilität der Zukunft: Deutschland als Innovationsstandort für autonomes Fahren stärken“ adressiert ...
Ab dem 15. Februar 2024, wenn die überarbeiteten Richtlinien in Kraft treten, ist es voraussichtlich wieder möglich, Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) einzureichen.
Weitere Informationen und Fördermittelberatung unter:
https://www.subventa.de/aktualisierung-2023-bafa-eew-richtlinie/
Bild von safakcakir
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