Bodenstrom-Richtlinie 2026

Bodenstrom-Richtlinie 2026

Förderzeitraum: 21.01.2026 – 31.12.2029
Bodenstrom-Richtlinie 2026

Mit der Bodenstrom-Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die Umstellung von kerosin- oder dieselbasierten Systemen auf klima- und umweltfreundliche Technologien zur Strom- und Klimaversorgung von Luftfahrzeugen während der Standzeit an Flughäfen. Ziel ist es, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sowie Lärmemissionen deutlich zu reduzieren und die europäischen Vorgaben der AFIR- und TEN-V-Verordnung frühzeitig umzusetzen.

Gefördert werden sowohl Investitionsvorhaben an Flughäfen als auch Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Markteinführung alternativer Technologien.

 

Wer wird gefördert?

  • Investitionsvorhaben:
    • Natürliche Personen

    • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

    • Eigentümer der geförderten Anlagen

    • Voraussetzung: Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung

  • FuE- und Innovationsvorhaben (FuEuI):
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU)

    • Gebietskörperschaften

    • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

    • Einzel- und Verbundvorhaben möglich

Nicht förderfähig sind u. a. Unternehmen in Schwierigkeiten, Antragsteller mit offenen EU-Rückforderungsanordnungen oder laufenden Insolvenzverfahren.

 

Was wird gefördert?

Bodenstromversorgung (GPU)

  • Stationäre Bodenstromanlagen
    • 400-Hz-Bodenstromanlagen

    • Netzanschlüsse, Umformer, Verteilungen

    • Unterflur- und Brückenlösungen

    • Netzstationen und Leitungsinfrastruktur

    • Betrieb ausschließlich mit 100 % erneuerbarem Strom

  • Mobile elektrische Ground Power Units (e-GPU)
    • Batterie- oder brennstoffzellenbasierte Systeme

    • Ersatz für dieselbetriebene Aggregate

    • Mobile Andieneinheiten und Steuertechnik

  • Lade- und Betankungsinfrastruktur
    • Ladepunkte und Lademanagement für e-GPUs

    • Netzanschlüsse inkl. Tiefbau

    • Wasserstofftankstellen (erneuerbarer Wasserstoff)

 

Klimatisierte Luftversorgung (PCA)

  • Stationäre PCA-Systeme
    • Versorgung von Flugzeugen mit gekühlter, beheizter und konditionierter Luft

    • Terminalanbindung, Wärmepumpen, Tiefenkälte, BHKW

    • Luftleitungs- und Schlauchsysteme

    • Mess-, Steuer- und Kontrollsysteme

    • Betrieb mit 100 % erneuerbarer Energie

  • Mobile PCA-Systeme
    • Fossilfreie, mobile PCA-Einheiten

    • Anhänger- oder wagenbasierte Systeme

 

Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI)

  • Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien

  • Batterieelektrische Lösungen und Ladetechnik

  • Kombinationen mit Wärmepumpentechnologie

  • Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung

  • Bevorzugt: TRL 5–8

 

Wie wird gefördert?

  • Investitionsvorhaben
    • Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

    • Max. 15 Mio. € je Gesamtvorhaben und Flughafen

    • Bauliche Investitionen: max. 6 Mio. € je Flughafen

    • Förderquote: gemäß jeweiligem Förderaufruf

 

  • FuEuI-Vorhaben
    • Zuschuss im Rahmen der Projektförderung

    • Förderquoten nach AGVO:

      • Industrielle Forschung: bis 50 %

      • Experimentelle Entwicklung: bis 25 %

      • KMU-Aufschläge möglich

      • Hochschulen/Forschungseinrichtungen: bis 100 %

 

Förderprogramm

Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft
(Bodenstrom-Richtlinie)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Sarmiko.id

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