Am 27. März 2024 genehmigte der Bundesrat endlich das Wachstumschancengesetz, welches unter anderem eine signifikante ...
Ab dem 15. Februar 2024, wenn die überarbeiteten Richtlinien in Kraft treten, ist es voraussichtlich wieder möglich, Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) einzureichen.
Weitere Informationen und Fördermittelberatung unter:
https://www.subventa.de/aktualisierung-2023-bafa-eew-richtlinie/
Bild von safakcakir
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