Förderaufruf „biologische Methanisierung“ im Rahmen der Förderrichtlinie „Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“

Förderaufruf „biologische Methanisierung“ im Rahmen der Förderrichtlinie „Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“

Förderaufruf „biologische Methanisierung“ im Rahmen der Förderrichtlinie „Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“

Förderzeitraum: 01.04.2022 - 31.10.2022
Biofuel,Renewable,Energy,As,Green,Gas,Industry,Alternative,Outline,Concept.

Mit der Förderrichtlinie „Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ zielt die Bundesregierung darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sowohl im Luft- und Schiffs-, aber auch im Straßenverkehr deutlich zu reduzieren. Ein entscheidendes Instrument dafür ist die Entwicklung von strombasierten Kraftstoffen oder Biokraftstoffen. Da diese Kraftstoffe bislang nur unzureichend am Markt etabliert sind, sollen regelmäßige Förderaufrufe zur Weiterentwicklung und damit auch zur Marktetablierung regenerativer Kraftstoffe beitragen. Ein aktueller Förderaufruf adressiert die biologische Methanisierung zur Herstellung regenerativer Kraftstoffe.

 

Im Rahmen des Aufrufs sind folgende Vorhaben förderfähig:

  • Betrieb und Schaffen von Pilotanlagen der biologischen Methanisierung
  • Erzeugung bzw. Bezug von grünem Wasserstoff (der für den Betrieb der Pilotanlage notwendig ist)
  • Optimierung einzelner Verfahrensschritte
  • Wissenschaftliche Begleitung der Pilotanlage sowie ökonomische und ökologische Begleituntersuchungen

Gegenstand der Förderung sind dabei nur technische Reaktorsysteme, bei denen eine kontinuierliche Gasphase vorliegt.

 

Antragsberechtigt sind neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch kommunale Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. 50 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

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