Mit der Förderrichtlinie „Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ zielt die Bundesregierung darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sowohl im Luft- und Schiffs-, aber auch im Straßenverkehr deutlich zu reduzieren. Ein entscheidendes Instrument dafür ist die Entwicklung von strombasierten Kraftstoffen oder Biokraftstoffen. Da diese Kraftstoffe bislang nur unzureichend am Markt etabliert sind, sollen regelmäßige Förderaufrufe zur Weiterentwicklung und damit auch zur Marktetablierung regenerativer Kraftstoffe beitragen. Ein aktueller Förderaufruf adressiert die biologische Methanisierung zur Herstellung regenerativer Kraftstoffe.
Im Rahmen des Aufrufs sind folgende Vorhaben förderfähig:
Gegenstand der Förderung sind dabei nur technische Reaktorsysteme, bei denen eine kontinuierliche Gasphase vorliegt.
Antragsberechtigt sind neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch kommunale Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. 50 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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