Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) überarbeitet und bietet jetzt im Modul 4 eine Premiumförderung an.
Für Erst-, Erweiterungs- und Austauschinvestitionen besteht nun die Möglichkeit, zwischen folgenden Förderoptionen zu wählen:
Investitionen in zusätzliche Komponenten, Geräte oder Materialien, die speziell der Effizienzsteigerung dienen, können stets mit einer vollen Förderquote unterstützt werden.
Für bestimmte Maßnahmen in spezifizierten Sektoren lässt sich die Förderquote um einen Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten steigern. Dies betrifft:
Die geförderten Maßnahmen müssen eine jährliche Mindestreduktion von Treibhausgasemissionen gewährleisten, entweder eine Senkung um 30 % im Vergleich zum aktuellen Stand oder das Erreichen von absoluten Einsparwerten:
Fördermittel:
Begrenzung durch CO2-Deckel:
Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de
Bild von paulaphoto
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