Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Premiumförderung) im Rahmen der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW 2024)

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Premiumförderung) im Rahmen der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW 2024)

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Premiumförderung) im Rahmen der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW 2024)

Förderzeitraum: 15.02.2024 – 31.12.2028
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) überarbeitet und bietet jetzt im Modul 4 eine Premiumförderung an.

 

Für Erst-, Erweiterungs- und Austauschinvestitionen besteht nun die Möglichkeit, zwischen folgenden Förderoptionen zu wählen:

  • Zuschuss auf die Investitionsmehrkosten mit voller Förderquote.
  • Zuschuss auf die Gesamtkosten mit einer reduzierten Quote.

 

Investitionen in zusätzliche Komponenten, Geräte oder Materialien, die speziell der Effizienzsteigerung dienen, können stets mit einer vollen Förderquote unterstützt werden.

 

Für bestimmte Maßnahmen in spezifizierten Sektoren lässt sich die Förderquote um einen Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten steigern. Dies betrifft:

  • Die Nutzung von Abwärme außerhalb des Betriebs.
  • Die Elektrifizierung von Prozessen, sofern die verwendete elektrische Energie ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammt.
  • Die Verwendung von Wasserstoff, der vollständig mit erneuerbaren Energien erzeugt wurde.
  • Die Anschaffung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse, vorausgesetzt, die für den Elektrolyseprozess benötigte elektrische Energie stammt gänzlich aus erneuerbaren Quellen und der erzeugte Wasserstoff wird ausschließlich vom förderungsempfangenden Unternehmen genutzt, welches die Elektrolyseanlage betreibt.

Die geförderten Maßnahmen müssen eine jährliche Mindestreduktion von Treibhausgasemissionen gewährleisten, entweder eine Senkung um 30 % im Vergleich zum aktuellen Stand oder das Erreichen von absoluten Einsparwerten:

  • Große Unternehmen: 1.000 Tonnen CO2
  • Mittlere Unternehmen: 300 Tonnen CO2
  • Kleine Unternehmen: 100 Tonnen CO2

 

Fördermittel:

 

  • Große Unternehmen: Zuschuss bis zu 25 % (max. 20 Mio. EUR)
  • Mittlere Unternehmen: Zuschuss bis zu 35 % (max. 20 Mio. EUR)
  • Kleine Unternehmen: Zuschuss bis zu 45 % (max. 20 Mio. EUR)

 

Begrenzung durch CO2-Deckel:

 

  • Große Unternehmen: max. 1.600 EUR pro Jahr eingesparter Tonne CO2
  • Mittlere Unternehmen: max. 2.200 EUR pro Jahr eingesparter Tonne CO2
  • Kleine Unternehmen: max. 2.600 EUR pro Jahr eingesparter Tonne CO2

 

Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

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