Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster

Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster

Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster

Förderzeitraum: 27.09.2024 – 30.06.2027
Etablierung einer industriellen Bioökonomie

Die Bioökonomie hat das Potenzial den Transformationsprozess hin zu einer ökonomisch und ökologisch nachhaltigen, klimafreundlichen Wirtschaft entscheidend voranzutreiben. Fördermittel zum Aufbau und zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie sind entscheidend, um die nötigen Impulse für die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierte Produkte und Verfahren durch Forschungsaktivitäten und Demonstrationsanlagen auszulösen.

 

Förderzweck

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dieser Richtlinie fördert das BMWK Einzel- oder Verbundvorhaben die durch Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von biobasierten Verfahren und Produkten bzw. durch den Aufbau von Innovationsclustern zur Etablierung einer nachhaltigen Bioökonomie beitragen. Hierdurch sollen neue Produkte und Verfahren entstehen, die auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO2 basieren und ein relevantes Potenzial für die industrielle Anwendung und weiterführende Wertschöpfung aufweisen.

 

Förderschwerpunkte

Die Förderung erfolgt in vier unterschiedlichen Bausteinen:

Baustein A – Entwicklung von Produkten und Verfahren

  • Experimentelle Entwicklung zu biobasierten Prozessen und Verfahren bis zum vorindustriellen Maßstab
  • Durchführbarkeitsstudien zur Integration biobasierter Prozesse und Verfahren in ein Wertschöpfungsnetz
  • Innovationsbeihilfen für KMU zu Patenten, Schutzrechtsvereinbarungen und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie für Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen

 

Baustein B – Anlagenplanung

  • Durchführbarkeitsstudien zur Anlagenplanung:
    • Erstellung von Planungsunterlagen
    • Erstellung von Konzepten zur Realisierung der technischen und baulichen Anlage inklusive ihrer Anschlusskomponenten und zugehöriger Prozesstechnik und Gebäude- bzw. Grundstückinfrastruktur
  • Ergänzend dazu auch:
    • Durchführbarkeitsstudien zur Marktvorbereitung
    • Begleitende Versuche zur Erweiterung der Datenbasis oder Testung alternativer Lösungsstrategien für die Anlagenplanung
    • Innovationsbeihilfen für KMU zu Patenten, Schutzrechtsvereinbarungen und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie für Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen

 

Baustein C – Anlagenbau

  • Investitionen in unternehmenseigene Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Skalierung ihrer biobasierten Prozesse und Verfahren
  • In Ausnahmefällen auch Investitionen in Mehrzweck-Demonstrationsanlagen, wenn diese nachweislich eine Lücke in der bestehenden Erprobungs- und Versuchsinfrastruktur in Deutschland schließen

 

Baustein D – Innovationscluster der industriellen Bioökonomie

Betriebsbeihilfen für Innovationscluster umfassen die Ausgaben beziehungsweise Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten) zu den folgenden Aktivitäten:

  • Aufbau und zur Organisation des Innovationsclusters, zum Beispiel Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Verstetigungskonzept
  • Vernetzung und regionalen Zusammenarbeit, zum Beispiel Aufbau und Erweiterung eines regionalen Netzwerks, Unterstützung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs der regionalen Akteure, Initiierung von Partnerschaften für Kooperationen und Pilotprojekte
  • Weiterentwicklung der Transformationsstrategie
  • Erbringung und Weiterleitung von Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen, z.B. Unterstützung beim Zugang zu Demonstrationsanlagen, Anbahnung von Kooperationen für FuE-Projekte oder Pilotanwendungen, Marktforschung und Fachkommunikation, Initiierung und Durchführung von Normungs- und Standardisierungsaktivitäten
  • Wissensvermittlung, zum Beispiel Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Identifikation von (Kompetenz-)Bedarfen, Durchführung von Workshops oder Konferenzen, Aufbau von Datenbanken

 

Fördermittel zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie

  • für Unternehmen:
    10 – 50 % Zuschuss, abhängig vom Förderbaustein und der Unternehmensgröße
  • für Universitäten o.ä.:
    bis zu 100 % Zuschuss

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von 3rdtimeluckystudio

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