Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“

Förderzeitraum: 24.06.2024 – 15.09.2024
Fördermittel für zivile Sicherheit

Fördermittel für zivile Sicherheit sind ein essenzielles Instrument, um innovative und praxistaugliche Sicherheitslösungen zu realisieren. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, aktuelle Fähigkeitslücken der Anwender zu schließen oder deren Bedarfe in anderer Weise zu entsprechen. Dazu werden nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern initiiert und ausgebaut. Dies fördert einen wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in praxistaugliche Lösungen und steigert die Innovationskraft im Bereich der zivilen Sicherheit.

 

Förderzweck des Forschungprogramms für die zivile Sicherheit

Die Förderrichtlinie soll eine positive Hebelwirkung für die zivile Sicherheit in Deutschland erzeugen. Nach Beendigung der Projekte sollen die Ergebnisse messbar und nachvollziehbar sein. Erwartete Resultate sind unter anderem Schutzrechtsanmeldungen, Investitionen, Portfolio- und Produkterweiterungen, innovative Verfahren und Dienstleistungen, Leitfäden, Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger, Konzepte für Aus- und Weiterbildung sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen.

 

Förderschwerpunkte

Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an konkreten Bedarfen der Anwender orientiert sind. Diese Projekte müssen ohne Förderung nicht realisierbar sein. Die Projekte müssen sich auf eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder beziehen:

  • Schutz der Bevölkerung verbessern
  • Effektivere Bewältigung hybrider Bedrohungen
  • Unterstützung einer sicheren Versorgung
  • Erhöhung der Resilienz der Bevölkerung
  • Förderung eines sicheren Lebens

 

Förderfähig sind Aktivitäten von der Erforschung neuer Technologien bis zur Weiterentwicklung vorhandener Lösungen für bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche. Auch rechtliche, ethische, kulturelle und soziale Aspekte können, sofern zielführend, berücksichtigt werden.

 

Fördermittel für zivile Sicherheit

  • für Unternehmen:
    i.d.R. 50 % Zuschuss
  • für Universitäten o.ä.:
    max. 100 % Zuschuss

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von AlinStock

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