Fördermittel für zivile Sicherheit sind ein essenzielles Instrument, um innovative und praxistaugliche Sicherheitslösungen zu realisieren. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, aktuelle Fähigkeitslücken der Anwender zu schließen oder deren Bedarfe in anderer Weise zu entsprechen. Dazu werden nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern initiiert und ausgebaut. Dies fördert einen wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in praxistaugliche Lösungen und steigert die Innovationskraft im Bereich der zivilen Sicherheit.
Die Förderrichtlinie soll eine positive Hebelwirkung für die zivile Sicherheit in Deutschland erzeugen. Nach Beendigung der Projekte sollen die Ergebnisse messbar und nachvollziehbar sein. Erwartete Resultate sind unter anderem Schutzrechtsanmeldungen, Investitionen, Portfolio- und Produkterweiterungen, innovative Verfahren und Dienstleistungen, Leitfäden, Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger, Konzepte für Aus- und Weiterbildung sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an konkreten Bedarfen der Anwender orientiert sind. Diese Projekte müssen ohne Förderung nicht realisierbar sein. Die Projekte müssen sich auf eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder beziehen:
Förderfähig sind Aktivitäten von der Erforschung neuer Technologien bis zur Weiterentwicklung vorhandener Lösungen für bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche. Auch rechtliche, ethische, kulturelle und soziale Aspekte können, sofern zielführend, berücksichtigt werden.
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