Förderung von innovativen Investitionsprojekten im Rahmen des Europäischen Chip-Gesetzes ist ein entscheidender Baustein für den Aufbau neuer wie auch den Ausbau bestehender Halbleiterfertigungskapazitäten in Deutschland. Übergeordnetes Ziel ist es, Resilienz und Innovationskraft des europäischen Halbleiter-Ökosystems zu sichern.
Mit dem Europäischen Chips-Gesetz, das am 23.09.2023 in Kraft getreten ist, zielt die Europäische Union auf die Sicherung der Resilienz und Innovationskraft des europäischen Halbleiter-Ökosystems ab. Die Ausgestaltung und Durchführung der im Rahmen des Gesetzes angestrebten Förderung von Projekten zur Steigerung der Resilienz des europäischen Halbleiter-Ökosystems liegt in der Hand der Mitgliedsstaaten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezweckt mit dieser Maßnahme den Aufbau neuer wie auch den Ausbau bestehender Halbleiterfertigungskapazitäten in Deutschland zu stärken. So will es zur Erreichung Ziele des Chip-Gesetztes in Europa beitragen. Dieses beinhalten
Gefördert werden Einzelvorhaben zu Investitionen, die den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für Halbleiter, mit einem Neuartigkeitscharakter in Europa, zum Ziel haben und in den folgenden Bereichen liegen:
Die Förderhöhe richtet sich nach der nachgewiesenen Finanzierungslücke des Vorhabens.
Bild von IM Imagery
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