Förderbekanntmachung „Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Gesundheit und Pflege – 3. Call“ im Rahmen des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Förderbekanntmachung „Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Gesundheit und Pflege – 3. Call“ im Rahmen des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Förderbekanntmachung „Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Gesundheit und Pflege – 3. Call" im Rahmen des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Förderzeitraum: 12.06.2024 – 27.08.2024
IGP Call 3 - Gesundheit-Pflege

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startet am 12. Juni 2024 einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP Call 3 – Gesundheit-Pflege). Teilnahmeanträge können ab sofort bis zum 27. August 2024 eingereicht werden. Das Budget für den Förderaufruf beträgt insgesamt circa 10 Millionen Euro.

 

Förderzweck

Zielgruppe des IGP Call 3 – Gesundheit-Pflege und somit teilnahmeberechtigt sind KMU (inklusive Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie kooperierende Forschungseinrichtungen, wie Hochschulen. Die besten Ideen werden wettbewerblich in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Mit seinem Fokus auf nichttechnische Innovationen erweitert und modernisiert das IGP das Unterstützungssystem für unternehmerische Ideen. Es wird vor allem von kleinen, jungen Unternehmen stark nachgefragt, oft aus modernen Dienstleistungsbranchen, wie der Digital-, Sozial- oder Kreativwirtschaft. Der aktuelle Förderaufruf zielt auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege.

 

Förderschwerpunkte des IGP Call 3 – Gesundheit-Pflege

Mit dem 3. Call werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege gefördert. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie genügen und zudem auf Neuerungen in den Bereichen Gesundheit und/oder Pflege zielen und marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen. Dazu gehören unter anderem innovative Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für kranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

 

Fördermittel im 3. IGP-Call

  • für Unternehmen:
    i.d.R. bis zu 70 % Zuschuss
  • für Universitäten o.a.:
    max. 100 % Zuschuss

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von LALAKA

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