Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Förderzeitraum: 06.10.2023 – 30.06.2027
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Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Unterstützung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW für Klimaanpassungsmaßnahmen in der Region, um die Resilienz zu stärken und präventive Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern.

 

Die Fördermittel sind für Investitionen in Vorhaben an oder auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen und im öffentlichen Raum vorgesehen:

  • zum Schutz von Trockenheit, Dürre und Überhitzung
  • zur Schaffung von Verdunstungskühle
  • für die Wiederherstellung des natürlichen Austauschs von Bodenprozessen
  • zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, z.B. zum Verdunsten, Versickern, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser
  • zum Schutz vor Extremwetterereignissen und klimawandelbedingten Naturgefahren
  • zur Steigerung der Klimaresilienz

 

Zusätzlich wird Unterstützung gewährt für nicht investive Projekte, die darauf abzielen,

  • die Vorbereitung zur Realisierung investiver Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen.
  • die fachliche und/oder organisatorische Begleitung bei der Durchführung von investiven Projekten zu sicherstellen.
  • die Stärkung der Fachkompetenz bei kommunalen Akteuren und potenziellen Drittparteien fördern, um ihre Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung zu erhöhen.
  • die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimawandelbedingten Gefahren oder extremen Wetterereignissen durch verbesserte Vorhersagewerkzeuge und Bewältigungsstrategien zu erhöhen.

 

Antragsberichtigt sind nordrhein-westfälische Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände) und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen.

 

Fördermittel: Zuschüsse für Unternehmen bis zu 100 % (sic!)

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0 bzw. info@subventa.de

 

Bild von leolintang

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