Klimaschutzverträge

Klimaschutzverträge

Förderzeitraum: 06.06.2023 – Ende noch nicht festgelegt
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Das Finanzierungsprogramm „Klimaschutzverträge“ unterstützt Industrieunternehmen dabei, in grüne Produktionsanlagen zu investieren, die sich sonst nicht lohnen würden (zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie). Dadurch werden sofort große Mengen an Treibhausgasen eingespart.

 

Mit dem Konzept der CO2-Differenzverträge sollen Klimaschutzverträge die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen in emissionsintensiven Sektoren durch den Bau oder die Umstellung von Anlagen auf umweltfreundlichere Anlagen (CAPEX) und den Betrieb (OPEX) im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Mehrere Antragsteller können ein Konsortium bilden, wenn sie beabsichtigen, gemeinsam ein oder mehrere förderfähige Produkte in Deutschland herzustellen.

 

Fördermittel:

  • der Bieter ermittelt seine Finanzierungslücke, indem er die ökonomische Berechnung eines konventionellen Systems mit der eines ökologischen Systems vergleicht;
  • auf dieser Grundlage gibt er ein Angebot innerhalb der vorgegebenen Parameter (z.B. Referenzanlage, Energieträger, Maximalgebot) ab;
  • die zentralen Preisparameter werden dynamisiert, sodass die Förderhöhe automatisch angepasst wird. Dadurch haben die Unternehmen wesentlich weniger Preisrisiken und gleichzeitig werden Staatsausgaben minimiert

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von maxim ibragimov

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