Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Förderzeitraum: 26.05.2026 – 07.07.2026
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr. Ziel der Förderrichtlinie ist es, den Markthochlauf von e-Lkw zu unterstützen und den Straßengüterverkehr klima- und umweltverträglicher zu gestalten.

Gefördert werden Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3. Die Förderung richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen, in Depots oder an Logistikstandorten errichten möchten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, etwa an Ladehubs, Rastanlagen oder Umschlagpunkten.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind je nach Förderaufruf:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • wirtschaftlich tätige natürliche Personen
  • kommunale Eigenbetriebe über die jeweilige Kommune

 

Die einzelnen Förderaufrufe unterscheiden sich nach Zielgruppe:

  • Aufruf A: nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, nur für KMU (05.06.2026 – 30.09.2026)
  • Aufruf B: nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, für Unternehmen (26.05.2026 – 07.07.2026)
  • Aufruf C: öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (26.05.2026 – 07.07.2026)

 

Fördermittel wofür?

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge.

Dazu gehören insbesondere:

  • DC-Ladeinfrastruktur nach CCS- oder MCS-Ladestandard
  • Ladepunkte für e-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3
  • erforderlicher Netzanschluss
  • Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
  • Batteriespeicher, sofern sie für den Betrieb der Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind

Für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur muss jeder Ladepunkt mindestens 50 kW DC leisten. Dies betrifft insbesondere Betriebshöfe, Depots, Firmenstandorte, Logistikumschlagplätze oder Ladepunkte für eigene Fahrzeuge und einen eingeschränkten Nutzerkreis.

Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur muss jeder Ladepunkt mindestens 100 kW DC leisten. Je Standort muss außerdem eine Nennladeleistung von mindestens 1.500 kW errichtet werden. Mindestens ein Ladepunkt muss dabei eine Ladeleistung von 350 kW oder mehr aufweisen.

Nicht gefördert werden insbesondere Planungskosten, Genehmigungskosten, Leasingraten, Mietkosten sowie Betriebskosten der Ladeinfrastruktur.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Aufruf A – nicht-öffentlich, nur KMU:
    500 Euro pro kW, bis zu 300.000 Euro bei De-minimis oder bis zu 1 Mio. Euro bei AGVO
  • Aufruf B – nicht-öffentlich, Unternehmen:
    bis zu 500 Euro pro kW, maximal 5 Mio. Euro pro Antrag
  • Aufruf C – öffentlich zugänglich:
    bis zu 500 Euro pro kW, maximal 5 Mio. Euro pro Antrag
  • Aufruf A: Entscheidung nach Antragseingang
  • Aufruf B: Wettbewerb nach beantragter Förderintensität
  • Aufruf C: Wettbewerb nach beantragter Förderintensität;
    bessere Chancen bestehen für strategisch wichtige Standorte und für Betreiber, die ihre Ladepunkte nicht nur selbst vermarkten, sondern auch anderen Anbietern zugänglich machen.

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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