
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr. Ziel der Förderrichtlinie ist es, den Markthochlauf von e-Lkw zu unterstützen und den Straßengüterverkehr klima- und umweltverträglicher zu gestalten.
Gefördert werden Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3. Die Förderung richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen, in Depots oder an Logistikstandorten errichten möchten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, etwa an Ladehubs, Rastanlagen oder Umschlagpunkten.
Antragsberechtigt sind je nach Förderaufruf:
Die einzelnen Förderaufrufe unterscheiden sich nach Zielgruppe:
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge.
Dazu gehören insbesondere:
Für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur muss jeder Ladepunkt mindestens 50 kW DC leisten. Dies betrifft insbesondere Betriebshöfe, Depots, Firmenstandorte, Logistikumschlagplätze oder Ladepunkte für eigene Fahrzeuge und einen eingeschränkten Nutzerkreis.
Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur muss jeder Ladepunkt mindestens 100 kW DC leisten. Je Standort muss außerdem eine Nennladeleistung von mindestens 1.500 kW errichtet werden. Mindestens ein Ladepunkt muss dabei eine Ladeleistung von 350 kW oder mehr aufweisen.
Nicht gefördert werden insbesondere Planungskosten, Genehmigungskosten, Leasingraten, Mietkosten sowie Betriebskosten der Ladeinfrastruktur.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Richtlinie zur Förderung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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