Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeuge

Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeuge

Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeuge

Förderzeitraum: 22.03.2023 – 10.05.2023
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt den Aufbau von Wasserstoffbetankungsinfrastrukturen, die im Betrieb 100 % erneuerbaren Wasserstoff abgeben.

 

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • eine Betankung mit gasförmigem Wasserstoff (GH2) bei 700 bar muss möglich sein.
  • eine tägliche Betankungskapazität von mindestens 2.000 kg muss gewährleistet werden.
  • Der Standort muss am TEN‐V‐Netz (erweitertes Netz) bzw. innerhalb von 10 km Entfernung von der nächsten Ausfahrt zum TEN‐V‐Netz lokalisiert sein oder innerhalb eines städtischen Knotens.
  • Die Tankstelle muss für leichte und schwere Nutzfahrzeuge benutzbar sein.

 

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

 

Fördermittel: Zuschüsse bis zu 80 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von Scharfsinn

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