Durch die Förderrichtlinie Elektromobilität verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Aufbau elektronischer Fahrzeugflotten sowie die Errichtung von Ladeinfrastruktur im gewerblichen, kommunalen und regionalen Umfeld. Mit dieser Richtlinie sollen vor allem Unternehmen und Kommunen bei der Einführung von Elektromobilität unterstützt werden, da diese als Multiplikator eine entscheidende Rolle für die Etablierung der neuen Mobilitätsarten einnehmen.
Der aktuelle Aufruf innerhalb der Förderrichtlinie Elektromobilität thematisiert kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte, welche folgende inhaltlichen Schwerpunkte thematisieren sollten:
Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen, juristische Personen und kommunale Gebietskörperschaften.
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 70 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von Marko Aliaksandr
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