Fördermittel für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

Fördermittel für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

Fördermittel für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

Förderzeitraum: 10.04.2025 – 30.06.2027
Fördermittel für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft veröffentlicht. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021). Die Landesregierung ist überzeugt, dass erneuerbarer Wasserstoff – also CO2-frei und aus Erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff – ein notwendiger Baustein der Energiewende ist.

 

Förderzweck

Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von wasserstoffgestützten Technologien in Schleswig-Holstein in verschiedenen Bereichen weiter voranzubringen und so die Energiewende zu stärken. Die Richtlinie unterstützt die Umsetzung der schleswig-holsteinischen Wasserstoffstrategie.SH und trägt dazu bei, dass 50% der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben eingesetzt werden.

 

Förderschwerpunkte

Die Förderrichtlinie umfasst verschiedene Fördergegenstände, um die schleswig-holsteinische Wasserstoff-Wirtschaft nachhaltig voranzubringen:

  • nachhaltige Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse
  • nachhaltige Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff aus biogenen Ressourcen
  • stationäre Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Aufbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger auf Basis von erneuerbarem Wasserstoff
  • Investitionen zur unternehmensinternen Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Aufbau von mobilen Tankstellenlösungen für Fahrzeuge in Sektoren wie Abfallwirtschaft, Baugewerbe, Logistik und Schifffahrt
  • Anschaffung einzelner wasserstoffbetriebener Fahrzeuge für Pilotprojekte
  • Durchführung erforderlicher Studien für die Vorbereitung von Investitionen

 

Fördermittel für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

  • Zuschüsse von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff
  • bis zu 40 Prozent Förderung für Investitionen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und zur unternehmensinternen Nutzung
  • bis zu 20 Prozent für Tankstellenlösungen und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
  • bis zu 50 Prozent für vorbereitende Studien
  • Erhöhung der Förderquote um 10 Prozentpunkte für mittlere und 20 Prozentpunkte für kleine Unternehmen möglich
  • maximale Fördersumme: 10 Millionen Euro pro Begünstigten und Vorhaben

Die Entscheidung über eine Förderung findet im Rahmen von Ausschreibungen (Calls) statt. Die Bewilligungsbehörde ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Förderprogramm

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoff-Wirtschaft (Wasserstoffrichtlinie)

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