Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft veröffentlicht. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021). Die Landesregierung ist überzeugt, dass erneuerbarer Wasserstoff – also CO2-frei und aus Erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff – ein notwendiger Baustein der Energiewende ist.
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von wasserstoffgestützten Technologien in Schleswig-Holstein in verschiedenen Bereichen weiter voranzubringen und so die Energiewende zu stärken. Die Richtlinie unterstützt die Umsetzung der schleswig-holsteinischen Wasserstoffstrategie.SH und trägt dazu bei, dass 50% der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben eingesetzt werden.
Die Förderrichtlinie umfasst verschiedene Fördergegenstände, um die schleswig-holsteinische Wasserstoff-Wirtschaft nachhaltig voranzubringen:
Die Entscheidung über eine Förderung findet im Rahmen von Ausschreibungen (Calls) statt. Die Bewilligungsbehörde ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoff-Wirtschaft (Wasserstoffrichtlinie)
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